Mietvertrag

über die Anmietung einer Ferienwohnung / eines Ferienhauses

zwischen

Volker May, Rüggenweg 5, 45529 Hattingen – nachfolgend: Vermieter – für das Objekt Ferienhaus May, Hauptstr. 17, 56291 Utzenhain

und dem Mieter des Ferienhaus May

  • 1 Mietgegenstand und Schlüssel

Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft:
Ferienhaus May, Hauptstr. 17, 56291 Utzenhain,  für insgesamt alle Personen inkl. Kinder und Haustiere entsprechend der  Buchung über unsere Website. Es gilt die auf der Website hinterlegte Hausordnung.

Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

1. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit der Einrichtung und  Ausstattung wie auf der Website beschrieben vermietet:

.2.Bett- und Badwäsche  ist im Preis enthalten, es sind Handtücher und Badetücher vorhanden .

3. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:  Entdprechend der Website, das gesamte Haus nebst kompletter Einrichtung und Stellplatz. Der Mieter erhält einen Schlüssel. Der Schlüssel ist im Schlüsselkasten am Eingang deponiert. Der Code erhält der Mieter vor der Anreise.

§ 2 Mietzeit, An- Abreise

Das Ferienhaus wird für die Zeit entsprechend der Buchung über die Website an den Mieter vermietet. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 14:00h  und Die Abreise erfolgt am Abreistag bis 10:00h.

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und den/die Schlüssel im Schlüsselkasten zu deponieren.

§ 3       Mietpreis und Zahlungsweise/Anerkennung des Mietvertrages und der Hausordnung

1. Der Mietpreis beträgt pro Tag 100,–  € , inkl. sämtlicher Nebenkosten. Dies ist ein Einführungsangebot, gültig für sämtliche Buchungen bis zum 01.10.2019 .
Der Mietpreis ist im Voraus gegen Rechnungstellung fällig. Mit Zahlung der Miete erkennt der Mieter den Mietvertrag an.

 

  • 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung

-bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-bis 40 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-bis 30 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

  • 5 Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form vorzugsweise per Mail  zu melden.

Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich im Anhang / liegt im Mietobjekt aus.

  • 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland